Unser Anspruch
VertexTask (https://vertextask.de) soll für möglichst viele Menschen nutzbar sein – auch mit Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen und mit Hilfsmitteln wie Screenreader, Tastatur, Sprachsteuerung oder Vergrößerung. Diese Erklärung gilt für die öffentlichen Seiten, die Anmeldung und Registrierung, die App, das Admin- und das Support-Panel, die Support-Seiten für Kunden unserer Nutzer und die Wartungsseite.
Stand der Vereinbarkeit
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA, an der europäischen Norm EN 301 549 und – soweit anwendbar – an der BITV 2.0 und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Diese Website ist teilweise mit diesen Anforderungen vereinbar. Wir prüfen sie bei jeder Änderung automatisiert (axe-core in Hell- und Dunkeldarstellung sowie bei 390 px Breite) und mit Tastatur-Tests; eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bisher nicht stattgefunden.
Stand dieser Erklärung: 24. Oktober 2026
Was bereits funktioniert
- Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar. Der Link „Zum Inhalt springen“ ist das erste Element jeder Seite; der Fokus ist immer sichtbar.
- Dialoge halten den Fokus, schließen mit Escape und geben den Fokus zurück. Menüs und Reiter lassen sich mit den Pfeiltasten bedienen.
- Aufgaben im Board lassen sich ohne Maus verschieben (Menü der Karte: „Verschieben nach …“).
- Seitentitel, Überschriften und Bereiche (Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich) sind ausgezeichnet; beim Seitenwechsel in der App wird der neue Titel angesagt.
- Formularfelder haben Beschriftungen; Fehlermeldungen stehen am Feld und in einer Zusammenfassung.
- Hell und Dunkel erfüllen die geforderten Kontraste. Der Inhalt bleibt bis 400 % Zoom (320 px Breite) ohne seitliches Scrollen lesbar.
- Animationen entfallen, wenn dein Gerät „Bewegung reduzieren“ meldet.
- Texte und Bilder lassen sich markieren und kopieren; wir blockieren keine Hilfsmittel.
- Die App warnt vor dem automatischen Abmelden und lässt sich mit einem Klick verlängern.
Bekannte Einschränkungen
- Inhalte von Nutzern: Projekte, Aufgaben, Tickets, Bilder und Dateien stammen von den Nutzern. Hochgeladene Bilder haben nur dann einen Alternativtext, wenn der Nutzer einen vergibt (der Dateiname dient als Ersatz).
- Rechtstexte: Impressum, Datenschutzerklärung und AGB gibt es nur auf Deutsch; rechtlich verbindlich ist die deutsche Fassung.
- Admin- und Support-Panel: Sie sind nur auf Deutsch verfügbar.
- Diagramme und Statistiken: Sie sind kurz im Text zusammengefasst, haben aber keine vollständige Datentabelle als Alternative.
- Fernhilfe: Die Live-Ansicht der Fernhilfe spiegelt Fenster des Supports; sie ist für Hilfsmittel nur eingeschränkt nutzbar. Du kannst sie jederzeit beenden und den Support stattdessen per Nachricht kontaktieren.
- PDF-Dokumente: Die als Anhang verschickten Rechtstexte (PDF) sind nicht als barrierefreie PDF/UA-Dokumente ausgezeichnet. Dieselben Texte stehen auf der Website zur Verfügung.
- Externe Seiten: Für verlinkte Seiten (z. B. Shop, Discord, Partner) sind deren Betreiber verantwortlich.
Barriere melden und Feedback
Ist dir eine Barriere aufgefallen oder brauchst du Inhalte in einer anderen Form? Schreib uns über das Kontaktformular oder direkt an kontakt@vertextask.de. Bitte nenne die Seite und, wenn möglich, dein Hilfsmittel. Wir antworten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen und nennen dir, wie wir die Barriere beseitigen oder wie du die Information anders erhältst.
Schlichtungsverfahren und Durchsetzung
Bekommst du auf deine Meldung keine zufriedenstellende Antwort, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden: Schlichtungsstelle BGG, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-bgg.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de. Das Verfahren ist kostenlos; du brauchst keinen Anwalt.
Für die Überwachung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem BFSG sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, MLBF).
Stand: 24. Oktober 2026
